2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett am 19.04.2023 beschlossen
Ab dem 01.01.2024 soll möglichst jede neu eingebaute oder aufgestellte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für die Meisten wird Festlegung, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können, sowie dass kaputte Heizungen auch weiterhin...
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