
Energiehändler
Max Mustermann
Modul: Fragen & Antworten
- ständig erweiterter FAQ-Bereich
- Themengebiete z.B. Brennwert, Festbrennstoffe, Heizöl EL, Heizölpreise, Holzpellets, Ölheizung, usw.
- Angezeigte Fragen und Rubriken frei wählbar
Fragen & Antworten
Flüssiggas
Einen festen Richtwert, der nicht unterschritten werden darf, gibt es bei Flüssiggastanks nicht. Im Sommer reicht es bei ca. 5% nachzutanken. In der kalten Jahreszeit sollte allerdings nicht so lange gewartet werden. An der Technik würde es zwar zu keinen Problemen führen, wenn länger nicht nachgetankt wird, aber wir empfehlen trotzdem schon bei einem Füllstand von ungefähr 20-30% zu bestellen, damit Sie nicht in einer kalten Wohnung sitzen müssen, wenn zum Beispiel ein Fahrverbot für Gastankwagen ausgesprochen wird.
Ja, die Außentemperatur spielt keine Rolle. Der Gasbehälter wird immer nur zu 85% gefüllt. Die verbleibenden 15% sind dafür da, dass sich das Flüssiggas bei Wärme ausdehnen kann. Außerdem besitzt jeder Behälter eine Überfüllsicherung, die die Befüllung über 85% verhindert.
Ja, Flüssiggasbehälter können über unser Portal gemietet oder gekauft werden. Füllen Sie dazu einfach das Formular auf unserer Internetseite aus, wir werden Ihre Anfrage dann an unseren Partner weiterleiten, der Ihnen ein individuelles Angebot machen wird. Vor dem Kauf ist auch eine kostenfreie Beratung vor Ort möglich. Die Einzelheiten können Sie auf unserer Internetseite nachlesen.
Um eine einwandfreie Funktionsweise Ihres Heizungssystems zu gewährleisten und auch die geforderten Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen, müssen regelmäßig verschiedene Prüfungen am Flüssiggasbehälter durchgeführt werden. Man unterscheidet dabei zwischen der inneren und äußeren Prüfung. Zusätzlich gibt es noch die so genannte Schallemissionsprüfung.
Äußere Prüfungen werden durch befähigte Personen durchgeführt, innere durch zugelassene Überwachungsstellen.
Weitere Informationen wie die einzelnen Prüfungsintervalle für die unterschiedlichen Behälter finden Sie auf unserer Homepage. Dort können Sie auch eine Preisanfrage stellen.
Zu Flüssiggas, auch LPG (Liquefied Petroleum Gases) genannt, zählen neben Propan und Butan und deren Gemische. Bei Raumtemperatur verflüssigen sie sich unter relativ geringem Druck und bleiben flüssig. Daher spricht man auch von Low Pressure Gas.
Es gibt verschiedene Arten von Flüssiggas. Zum einen kann man es als Brenngas verwenden, dann spricht man von Propan. Auch als Treib- oder Autogas kann es zum Einsatz kommen. Dabei werden Propan und Butan in einem speziell definierten Verhältnis gemischt. Die Besonderheit von Flüssiggasen ist, dass sie im flüssigen Zustand gerade einmal 1/260 ihres Gasvolumens benötigen, was die Lagerung großer Energiemengen erleichtert. Flüssiggas ist schwerer als Luft.
Flüssiggas fällt bei der Rohölverarbeitung in Raffinerien und als Nebenprodukt bei der Förderung von Erdgas und -öl an und zählt zu den fossilen Energieträgern.
Wichtig: Flüssiggas ist nicht zu verwechseln mit verflüssigtem, dem LNG (Liquefied Natural Gas) oder komprimiertem Erdgas, dem CNG (Compressed Natural Gas)!
Flüssiggas kann in verschiedenen Behältnissen gelagert werden. Man unterscheidet grundsätzlich:
- oberirdischer Tank
- halboberirdischer Tank (epoxidharzbeschichtet)
- unterirdischer Tank (epoxidharzbeschichtet)
- unterirdischer Tank (Bitumenisolierung und KKS-Anlage*)
Alle Tankarten und die dazugehörigen möglichen wiederkehrenden Behälter-Prüfungen können Sie in der folgenden Übersicht sehen:
Äußere Prüfung (Jahre) |
Innere Prüfung (Jahre) |
Schallemissions-Prüfung (Jahre) |
|
Oberirdischer Tank |
2 | 10 | - |
Halboberirdischer Tank (Epoxidharz- beschichtet) |
2 | 10 | - |
Unterirdischer Tank (Epoxidharz- beschichtet) |
2 | 10 | - |
Unterirdischer Tank (Bitumen- isolierung und KKS-Anlage*) |
2 | 10 | - |
Unterirdischer Tank (Bitumen- isolierung ohne KKS-Anlage*) |
2 | 5 | 10 |
*KKS= Kathodischer Korrisionsschutz
Miettanks haben oft den Nachteil, dass Sie den Tank nur vom Vermieter befüllen lassen dürfen. Selbst wenn Sie einen günstigeren Flüssiggashändler finden, sind Sie an Ihren Vermieter gebunden. Manchmal sind Fremdbefüllungen zwar erlaubt, dann brauchen Sie aber vorher eine Erlaubnis vom Vermieter, dass der Tank von einem anderen Lieferanten befüllt werden darf. Einige Vermieter formulieren in den Mietvertragsunterlagen, dass die Fremdbefüllung "bei einer Abweichung um 10 %" o. ä. erlaubt ist, Einwilligung des Vermieters vorausgesetzt.
Bei gekauften Tanks entscheiden ganz allein Sie, von welchem Lieferanten Sie Ihr Gas beziehen.